IHRE ZUVERLÄSSIGE HAUSHALTSHILFE
in der Schwangerschaft
HAUSHALTSHILFE FÜR SCHWANGERE UND JUNGE MÜTTER
Wir bieten:
Erfahrene Haushaltshilfen
Aufräumen & Hausputz
Waschen & Bügeln
Einkäufe & sonstige Erledigungen
Betreuung minderjähriger Kinder
Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse *
*Bei Vorlage eines ärztlichen Attests, das die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe während der Schwangerschaft bestätigt.

HAUSHALTSHILFE FÜR SCHWANGERE UND JUNGE MÜTTER
Wir bieten:
Erfahrene Haushaltshilfen
Aufräumen & Hausputz
Waschen & Bügeln
Einkäufe & sonstige Erledigungen
Betreuung minderjähriger Kinder
Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse *
*Bei Vorlage eines ärztlichen Attests, das die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe während der Schwangerschaft bestätigt.

KOSTENLOSE HOTLINE:
Raum Mainz: 06131 – 3272876 | Raum Wiesbaden: 0611 – 1503914
KOSTENLOSE HOTLINE:
Raum Mainz: 06131 – 3272876
Raum Wiesbaden: 0611 – 1503914
Entlastung während der Schwangerschaft
- Die Zeit der Schwangerschaft ist für werdende Eltern ein ganz besonderer Lebensabschnitt, voller einzigartiger Erfahrungen. Doch gerade für schwangere Frauen wird der Alltag häufig mehr und mehr zur Belastung, insbesondere bei gleichzeitiger Berufstätigkeit oder wenn bereits Kinder in der Familie sind. Meist kann auch der berufstätige Partner die notwendige Unterstützung nicht oder nur schwer leisten.
In dieser Situation sind wir für Sie da – mit Ihrer persönlichen Haushaltshilfe, die Sie bei den alltäglichen Tätigkeiten im Haushalt entlastet. Ob Kochen, Putzen, Waschen oder Bügeln, Einkäufe oder sonstige Erledigungen: Unsere kompetenten und kompetenten Haushaltshilfen unterstützen Sie während der Schwangerschaft und in der Zeit danach.
KOSTENÜBERNAHME DURCH IHRE KRANKENKASSE
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Grundlage für eine Kostenübernahme ist ein ärztliches Attest, in dem die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe in der Schwangerschaft bestätigt wird, beispielsweise bei gesundheitlichen Problemen oder Komplikationen wie frühzeitige Wehen oder eine sich andeutende Frühgeburt. Sofern die Weiterführung dses Haushalts nicht durch eine andere im Haushalt lebende Person möglich ist (berufstätiger Parter), stehen die Chancen gut, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft übernimmt.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu den Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Entlastung während der Schwangerschaft
- Die Zeit der Schwangerschaft ist für werdende Eltern ein ganz besonderer Lebensabschnitt, voller einzigartiger Erfahrungen. Doch gerade für schwangere Frauen wird der Alltag häufig mehr und mehr zur Belastung, insbesondere bei gleichzeitiger Berufstätigkeit oder wenn bereits Kinder in der Familie sind. Meist kann auch der berufstätige Partner die notwendige Unterstützung nicht oder nur schwer leisten.
In dieser Situation sind wir für Sie da – mit Ihrer persönlichen Haushaltshilfe, die Sie bei den alltäglichen Tätigkeiten im Haushalt entlastet. Ob Kochen, Putzen, Waschen oder Bügeln, Einkäufe oder sonstige Erledigungen: Unsere kompetenten und kompetenten Haushaltshilfen unterstützen Sie während der Schwangerschaft und in der Zeit danach.
KOSTENÜBERNAHME DURCH IHRE KRANKENKASSE
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Grundlage für eine Kostenübernahme ist ein ärztliches Attest, in dem die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe in der Schwangerschaft bestätigt wird, beispielsweise bei gesundheitlichen Problemen oder Komplikationen wie frühzeitige Wehen oder eine sich andeutende Frühgeburt. Sofern die Weiterführung dses Haushalts nicht durch eine andere im Haushalt lebende Person möglich ist (berufstätiger Parter), stehen die Chancen gut, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft übernimmt.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu den Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse.