KOSTENÜBERNAHME DURCH IHRE KRANKENKASSE
In vielen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall. Wenn Sie Ihren Haushalt wegen einer Erkrankung, während oder nach einem Krankhausaufenthalt oder einer Reha-Maßnahme vorübergehend nicht weiterführen können, haben Sie für die Dauer von bis zu 26 Monaten Anspruch auf eine Haushaltshilfe, sofern in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das maximal 12 Jahre alt oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angeweisen ist, und keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Leben keine Kinder im Haushalt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für bis zu vier Wochen. Bei einigen Krankenkassen ist eine geringe Zuzahlung fällig, in der Regel zehn Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro pro Tag.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu den Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. Im Falle der Kostenübernahme rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.